
Kranke Kinder in der Kita — Hausregeln
(nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA))
Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben oder abgeholt werden, um sich gut auskurieren zu können.
Neben den vor allem in der kälteren Jahreszeit auftretenden grippalen Infekten gibt es eine Reihe weiterer
Erkrankungen, die einen Kindertagesstätten Besuch unmöglich machen und zum Teil sogar meldepflichtig sind. Wir haben deshalb eine Auflistung zusammengestellt, wie in unserer Einrichtung bei einer Erkrankung des Kindes verfahren wird.
Krankheit | Wiederzulassung Kita | Attest* | sonstige Bemerkungen |
Fieber | 24 Stunden fieberfrei ohne fiebersenkende Medikamente | nein | |
Erkältung (ohne Fieber) | sobald das Wohlbefinden des Kindes durch die Symptome nicht zu sehr beeinträchtigt ist | nein | |
3-Tage- Fieber | 24 Stunden fieberfrei ohne fiebersenkende Medikamente | nein | hochgradig ansteckende Viruserkrankung |
Durchfall (unbek. Erreger) | 48 Stunden nach letztem Durchfall | nein | |
Erbrechen | 48 Stunden nach letztem Erbrechen | nein | |
Bindehautentzündung (ansteckend) | frühestens 24 Stunden nach erster Augentropfengabe und erst, wenn kein Sekret/Rötung mehr zu sehen ist | nein | nicht ansteckende Form als Begleiterscheinung von z.B. Allergien oder Erkältung sollte zum Wohle des Kindes trotzdem auskuriert werden |
Hand Mund Fuß | sobald seit 24 Stunden keine sichtbaren Symptome (Bläschen) mehr auftreten /24 Stunden fieberfrei | nein | |
Läuse | 24 Stunden nach der ersten von mind. zwei Behandlungen mit entsprechenden Mitteln (Beratung durch Arzt/Apotheker) | 1. Befall: nein ab 2. Befall: ja | unbedingt an die Folgebehandlung denken (!), Kotaktpersonen kontrollieren und ggf. ebenfalls behandeln, Hygienemaßnahmen durchführen |
Scharlach | mit Antibiotikum: frühestens 48 Stunden nach 1. Gabe ohne Antibiotikum: frühestens 24 Stunden nach Auftreten der letzten Symptome | nein | Kontaktpersonen informieren und beobachten |
Windpocken | frühestens nach 7 Tagen / Bläschen müssen abgeheilt sein und Krustenbildung muss begonnen haben | nein | Kontaktpersonen informieren und beobachten |
Grippe (Influenza) | bei vollständiger Genesung /frühestens 24 Stunden nach letzten Symptomen | nein | hochgradig ansteckend, Verlauf ggf. ärztlich überwachen lassen |
* in Ausnahme- oder Sonderfällen kann ein Attest verlangt werden, auch wenn dies regulär nicht nötig ist