Kranke Kinder in der Kita — Hausregeln

(nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA))

Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben oder abgeholt werden, um sich gut auskurieren zu können.

Neben den vor allem in der kälteren Jahreszeit auftretenden grippalen Infekten gibt es eine Reihe weiterer

Erkrankungen, die einen Kindertagesstätten Besuch unmöglich machen und zum Teil sogar meldepflichtig sind. Wir haben deshalb eine Auflistung zusammengestellt, wie in unserer Einrichtung bei einer Erkrankung des Kindes verfahren wird.

KrankheitWiederzulassung KitaAttest*sonstige Bemerkungen
Fieber24 Stunden fieberfrei ohne fiebersenkende Medikamentenein 
Erkältung (ohne Fieber)sobald das Wohlbefinden des Kindes durch die Symptome nicht zu sehr beeinträchtigt istnein 
3-Tage- Fieber24 Stunden fieberfrei ohne fiebersenkende Medikamenteneinhochgradig ansteckende Viruserkrankung
Durchfall (unbek. Erreger)48 Stunden nach letztem Durchfallnein 
Erbrechen48 Stunden nach letztem Erbrechennein 
Bindehautentzündung (ansteckend)frühestens 24 Stunden nach erster Augentropfengabe und erst, wenn kein Sekret/Rötung mehr zu sehen istneinnicht ansteckende Form als Begleiterscheinung von z.B. Allergien oder Erkältung sollte zum Wohle des Kindes trotzdem auskuriert werden
  Hand Mund Fuß   sobald seit 24 Stunden keine sichtbaren Symptome (Bläschen) mehr auftreten /24 Stunden fieberfreinein 
Läuse24 Stunden nach der ersten von mind. zwei Behandlungen mit entsprechenden Mitteln (Beratung durch Arzt/Apotheker)1. Befall: nein ab 2. Befall: jaunbedingt an die Folgebehandlung denken (!), Kotaktpersonen kontrollieren und ggf. ebenfalls behandeln, Hygienemaßnahmen durchführen
Scharlachmit Antibiotikum: frühestens 48 Stunden nach 1. Gabe ohne Antibiotikum: frühestens 24 Stunden nach Auftreten der letzten SymptomeneinKontaktpersonen informieren und beobachten
Windpockenfrühestens nach 7 Tagen / Bläschen müssen abgeheilt sein und Krustenbildung muss begonnen habenneinKontaktpersonen informieren und beobachten
Grippe (Influenza)bei vollständiger Genesung /frühestens 24 Stunden nach letzten Symptomenneinhochgradig ansteckend, Verlauf ggf. ärztlich überwachen lassen

* in Ausnahme- oder Sonderfällen kann ein Attest verlangt werden, auch wenn dies regulär nicht nötig ist